Abgasuntersuchung
2006 hat sich das Gesetz zur Abgasuntersuchung bei Quads und Zweirädern geändert. Erforderlich ist die AUK(Abgasuntersuchung für Krafträder), zu denen Quads mit einem max. Leergewicht von 400Kg und einer Leistung von bis zu 15KW gehören. Fahrzuge bis zu 50 ccm und Zugmaschinen sind von der AUK ausgeschlossen.
Zulassungsarten
Gängig sind meistens die folgenden Arten: VKP-Vierrädriges Fahrzeug zur Personenbeförderung: max. 15KW,keine Höstgeschwindigkeit ZM-Abkürzung für Zugmaschine: keine Leistungsbegrenzung
Für diese Art sind einige Voraussetzungen zu erfüllen
- - eine Anhängezugvorrichtung, die mind. das 0,3-fache des zul. Gesammtgewichts des Fahrzeugs beträgt
- - über 400 Kg Leergewicht ist ein Rückwärtsgang Pflicht
- - eine Nebelschlußleuchte und eine Steckdose ist vorgeschrieben
Warndreieck
nach §35h der StVZO sind Quadfahrer verpflichtet, ein Warndreieck und einen Verbandskasten nach DIN 13164(Autoverbandskasten) mitzuführen. Ein Warndreieck für den Helm und Verbandskasten für Motorräder sind nicht erlaubt.
TÜV
Bei einer Neuzulassung bekommen Quads je nach Bundesland bis zu 3 Jahren TÜV. Quads und ATV´s sowie Zugmaschinen müssen wie Autos alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung.
Kennzeichen
Laut §60 der StVZO müssen 2 Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein.
Helmpflicht
Seit Januar 2006 müssen Fahrer und Mitfahrer von Quads und ATV einen geprüften Helm tragen. Dies gilt für Fahrzeuge mit einer Höstgeschwindigkeit von mehr als 20 Km/h.
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